AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Entrümpelungs-, Umzugs- und Transportdienstleistungen
Rümpelbären - Entrümpelung, Umzug & Transport e.U.
Steingasse 6a · 4020 Linz · www.ruempelbaeren.at
Stand: Mai 2026 · Version 1.0
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§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
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(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Rümpelbären - Entrümpelung, Umzug & Transport e.U., Steingasse 6a, 4020 Linz, FN 676805b (im Folgenden „Auftragnehmer" oder „wir") und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber" oder „Kunde") über Entrümpelungs-, Räumungs-, Demolierungs-, Umzugs- und Transportleistungen geschlossen werden.
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
(4) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
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§ 2 Vertragsabschluss
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(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Anfragen können über unsere Website (Kontaktformular), per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder persönlich gestellt werden.
(3) Nach einer kostenlosen Besichtigung des Objektes (vor Ort oder anhand übermittelter Fotos/Videos) erstellen wir ein verbindliches Fixpreisangebot.
(4) Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann mündlich, schriftlich, per E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder durch Unterschrift auf einem Auftragsformular erfolgen.
(5) Wir behalten uns vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
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§ 3 Leistungsumfang
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(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Wohnungs-, Haus-, Büro- und Gewerbeentrümpelungen
- Keller-, Dachboden-, Garagen- und Schuppenräumungen
- Verlassenschafts- und Haushaltsauflösungen
- Messie-Wohnungen und Behördenräumungen
- Demolierungen (im Rahmen des freien Gewerbes)
- Privat- und Firmenumzüge
- Möbelmontage und -demontage
- Transport von Möbeln und Einrichtungsgegenständen
- Endreinigung / besenreine Übergabe
- Fachgerechte Entsorgung am Altstoffsammelzentrum (ASZ) Linz
(3) Nicht im Leistungsumfang enthalten sind insbesondere:
- Verpackung und Transport von religiösen Gegenständen
- Verpackung und Transport von Lebensmitteln und Getränken
- Verpackung und Transport von Musikinstrumenten
- Demontagen, die ein gebundenes Gewerbe erfordern (z. B. statisch relevante Eingriffe, Asbestsanierung, Elektroinstallationen)
- Entsorgung von Asbest, Sondermüll oder gefährlichen Stoffen, soweit hierfür Spezialfirmen beauftragt werden müssen
(4) Zertifizierung: Wir sind zertifizierte Abfallsammler mit Zulassung des Landes Oberösterreich.
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§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass am vereinbarten Termin der Zugang zum Objekt rechtzeitig und ungehindert möglich ist. Schlüssel oder eine entsprechend bevollmächtigte Person müssen vor Ort sein.
(2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sich keine Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, persönliche Dokumente, USB-Sticks, Festplatten) sowie keine zu behaltenden Gegenstände im zu räumenden Bereich befinden. Wir empfehlen ausdrücklich eine sorgfältige Vorsortierung.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf besondere Umstände hinzuweisen, insbesondere:
- Sondermüll (Farben, Lacke, Chemikalien, Batterien, Asbest, etc.)
- Schimmelbefall, Schädlinge oder gesundheitsgefährdende Stoffe
- Statische Besonderheiten oder bauliche Einschränkungen
- Zugangsbeschränkungen (enge Stiegen, fehlende Aufzüge, Halteverbote)
(4) Werden uns solche Umstände erst während der Leistungserbringung bekannt, können hierdurch entstehende Mehrkosten gemäß § 7 in Rechnung gestellt werden.
(5) Eine Halteverbotszone kann auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers durch uns organisiert werden.
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§ 5 Preise und Fixpreis-Garantie
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(1) Die im Angebot ausgewiesenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern wir umsatzsteuerpflichtig sind).
(2) Im Fixpreis enthalten sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart:
- Personal- und Anfahrtskosten
- Fahrzeug- und Materialkosten
- Fachgerechte Entsorgung am ASZ Linz
- Versicherung im Rahmen der Betriebshaftpflicht (siehe § 13)
(3) Fixpreis-Garantie: Der vereinbarte Fixpreis bleibt unverändert, sofern sich der Leistungsumfang gegenüber der Besichtigung nicht ändert (siehe § 6 für Mehraufwand).
(4) Keine versteckten Kosten: Sämtliche zur Ausführung des Auftrags üblicherweise erforderlichen Leistungen sind im Fixpreis enthalten.
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§ 6 Mehraufwand vor Ort
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(1) Der Fixpreis gilt für den bei der Besichtigung erkennbaren und im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.
(2) Mehraufwand liegt insbesondere dann vor, wenn:
- Das Volumen der zu räumenden Gegenstände deutlich (mehr als 15 %) über dem bei der Besichtigung festgestellten Umfang liegt
- Zusätzliche, bei der Besichtigung nicht zugängliche oder nicht erwähnte Räume oder Bereiche geräumt werden sollen
- Sondermüll oder besonders schwer zu entsorgende Stoffe vorhanden sind, die bei der Besichtigung nicht erkennbar waren
- Zusätzliche Demontagearbeiten erforderlich werden, die nicht Vertragsbestandteil waren
- Zugangserschwernisse bestehen, die der Auftraggeber bei der Besichtigung nicht offengelegt hat
(3) Bei Feststellung eines Mehraufwands erstellen wir vor Ort ein transparentes Zusatzangebot. Der Auftraggeber hat folgende Möglichkeiten:
- Variante A: Zustimmung zum Zusatzangebot → die Mehrleistung wird unmittelbar im Anschluss erbracht.
- Variante B: Vereinbarung eines zusätzlichen Termins für die Mehrleistung gegen separates Entgelt.
- Variante C: Beschränkung der Leistung auf den ursprünglich vereinbarten Umfang. Der Fixpreis bleibt bestehen, die nicht entsorgten Gegenstände verbleiben beim Auftraggeber.
(4) Eine einseitige Erhöhung des Fixpreises ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers erfolgt nicht.
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§ 7 Zahlungsbedingungen
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(1) Wir verlangen grundsätzlich keine Anzahlung. Die Zahlung erfolgt nach Erbringung der Leistung.
(2) Zahlungsmittel: Wir akzeptieren Barzahlung vor Ort, Kartenzahlung vor Ort (sofern technisch verfügbar) und Banküberweisung gegen Rechnung.
(3) Bei Zahlung gegen Rechnung beträgt das Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Ratenzahlung: Für Auftragssummen ab einer bestimmten Höhe kann auf Wunsch des Auftraggebers eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die konkreten Konditionen (Anzahl der Raten, Höhe, Fälligkeit) werden individuell schriftlich vereinbart und sind vor Leistungsbeginn zu unterzeichnen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber zur Zahlung von gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet. Diese betragen:
- Bei Verbraucherverträgen: 4 % per annum gemäß § 1000 ABGB
- Bei beidseitigen Unternehmergeschäften: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB
(6) Die Geltendmachung weiterer durch den Verzug entstandener Schäden bleibt vorbehalten.
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§ 8 Termine und Pünktlichkeit
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(1) Vereinbarte Termine werden grundsätzlich eingehalten. Wir informieren den Auftraggeber in der Regel 1 bis 2 Stunden vor Eintreffen über die voraussichtliche Ankunftszeit.
(2) Bei Verzögerungen, die nicht durch uns zu vertreten sind (Verkehr, höhere Gewalt, vorangegangene Aufträge), informieren wir den Auftraggeber umgehend.
(3) Pünktlichkeits-Garantie: Sollten wir uns aus Gründen, die wir zu vertreten haben, um mehr als 60 Minuten verspäten, ohne den Auftraggeber rechtzeitig informiert zu haben, gewähren wir eine Kulanzgutschrift in Höhe von 5 % der Auftragssumme, maximal jedoch € 50.
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§ 9 Eigentum an Räumgut und Wertanrechnung
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(1) Mit Beginn der vereinbarten Räumungsarbeiten geht das Eigentum an den zu entsorgenden Gegenständen auf uns über, soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich einzelne Gegenstände als Eigentum zurückbehält. Damit verbunden ist die Berechtigung zur Verwertung, Spende oder Entsorgung.
(2) Wertanrechnung: Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Wert verwertbarer Gegenstände nach Begutachtung durch uns auf den Fixpreis angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung.
(3) Faire Entsorgung: Brauchbare Gegenstände werden, soweit möglich, an karitative Einrichtungen gespendet oder einer Wiederverwertung zugeführt. Nicht verwertbare Gegenstände entsorgen wir fachgerecht und umweltgerecht am Altstoffsammelzentrum (ASZ) Linz.
(4) Auf Wunsch erhält der Auftraggeber eine Entsorgungsbestätigung.
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§ 10 Fundgegenstände und Wertgegenstände
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(1) Sollten wir während der Räumungsarbeiten Gegenstände finden, die als wertvoll oder persönlich relevant erscheinen (insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Identitätsdokumente, persönliche Briefe, Fotos), so informieren wir den Auftraggeber unverzüglich und bieten die sofortige Aushändigung an.
(2) Ist der Auftraggeber nicht erreichbar oder kann er die Gegenstände nicht sofort entgegennehmen, werden die Gegenstände an unserem Geschäftssitz für die Dauer von 30 Tagen sicher verwahrt.
(3) Nach Ablauf der 30-Tage-Frist fordern wir den Auftraggeber nachweislich schriftlich (per E-Mail oder eingeschriebenem Brief) zur Abholung auf und setzen eine weitere Nachfrist von 30 Tagen.
(4) Werden die Gegenstände innerhalb dieser Nachfrist von 30 Tagen nicht abgeholt, gilt der Auftraggeber als auf das Eigentum verzichtend (Eigentumsverzicht / Derelinquierung). Die Gegenstände gehen sodann in unser Eigentum über; wir sind zur weiteren Verwertung, Spende oder Entsorgung berechtigt.
(5) Eine Haftung für während der Räumung beschädigte oder verloren gegangene Gegenstände, die der Auftraggeber entgegen § 4 Abs. 2 nicht entfernt hat, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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§ 11 Halteverbotszonen und behördliche Genehmigungen
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(1) Soweit für die Leistungserbringung eine Halteverbotszone oder eine sonstige behördliche Genehmigung erforderlich ist, kann diese auf Wunsch des Auftraggebers durch uns beantragt werden.
(2) Die Kosten für Behördengebühren, Beschilderung und Aufstellung trägt der Auftraggeber. Diese werden separat im Angebot ausgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Die Beantragung erfolgt mit den üblichen Vorlaufzeiten der zuständigen Behörde (in Linz in der Regel 7-14 Werktage).
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§ 12 Haftung
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(1) Wir haften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
(3) Gegenüber Verbrauchern gilt: Eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 KSchG nur für solche Schäden möglich, die nicht Personenschäden sind. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen beschränken wir unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Höhe nach auf das Doppelte des Auftragswerts, maximal jedoch auf € 10.000 pro Schadensfall.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
(5) Für Schäden an Gegenständen, die bereits vor Beginn unserer Tätigkeit beschädigt oder mangelhaft waren, haften wir nicht.
(6) Schäden sind uns möglichst noch am Tag der Schadensentstehung, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden ab Übergabe / Abnahme schriftlich (E-Mail genügt) zu melden. Bei verspäteter Meldung ist die Beweisführung erheblich erschwert; Rechte aus zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen bleiben hiervon unberührt.
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§ 13 Versicherung
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(1) Rümpelbären verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei {VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT} mit einer Deckungssumme von {DECKUNGSSUMME} pro Schadensfall.
(2) Die Versicherung deckt typische Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen unserer Leistungserbringung entstehen können. Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden können von der Deckung ausgenommen sein.
(3) Schäden, die unter die Versicherung fallen, werden über diese reguliert. Eine direkte Geltendmachung gegenüber uns ist möglich; wir leiten den Schadensfall an die Versicherung weiter.
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§ 14 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen (FAGG)
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(1) Verbraucher haben gemäß § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) das Recht, einen außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(2) Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss informieren:
Rümpelbären - Entrümpelung, Umzug & Transport e.U.
Steingasse 6a, 4020 Linz
Tel.: +43 732 234 002
E-Mail: [email protected]
Vorzeitige Leistungserbringung – Verlust des Widerrufsrechts
(3) Wünscht der Verbraucher, dass mit der Leistungserbringung bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist begonnen wird, hat er dies ausdrücklich zu verlangen. In diesem Fall hat er weiters zur Kenntnis zu nehmen, dass er das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG verliert.
(4) Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, nachdem er die vorzeitige Leistungserbringung verlangt hat, schuldet er uns einen anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen.
(5) Die diesbezügliche ausdrückliche Verzichtserklärung wird im Auftragsformular gesondert eingeholt und vom Verbraucher unterzeichnet.
(6) Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den Vertrag wirksam widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
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§ 15 Stornierung durch den Auftraggeber
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(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag unter folgenden Bedingungen kostenpflichtig stornieren:
Mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
Innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 10 % der Auftragssumme
Am Tag der vereinbarten Leistung (nach 00:00 Uhr) bzw. bei nicht zugänglichem Objekt vor Ort: 30 % der Auftragssumme
(2) Eine Anfahrtspauschale wird nicht zusätzlich verrechnet.
(3) Die Stornierung kann formlos (telefonisch, per E-Mail, WhatsApp) erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist der Zugang der Stornierung bei uns.
(4) Bei nachweislich höherer Gewalt (Krankenhausaufenthalt, Todesfall in der Familie etc.) verzichten wir kulant auf die Stornogebühren.
(5) Das Widerrufsrecht des Verbrauchers gemäß FAGG (§ 14 dieser AGB) bleibt von diesen Stornoregelungen unberührt.
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§ 16 Stornierung durch uns
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(1) Wir behalten uns vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- Sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die Leistung aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, nicht oder nicht zu vertretbaren Bedingungen erbracht werden kann
- Vom Auftraggeber bewusst falsche Angaben gemacht wurden, die den Auftragsumfang oder die Risikoeinschätzung wesentlich beeinflussen
- Höhere Gewalt eintritt (§ 17)
- Gefahr für Leben oder Gesundheit unserer Mitarbeiter besteht (z. B. nicht offengelegte Schädlinge, Gefahrstoffe, biologische Risiken)
(2) Bei berechtigtem Rücktritt durch uns wird der Auftraggeber so gestellt, dass bereits geleistete Zahlungen ggf. anteilig zurückerstattet werden.
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§ 17 Höhere Gewalt
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(1) Ereignisse höherer Gewalt – wie z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, kriegerische Auseinandersetzungen, Streiks, behördliche Maßnahmen, extreme Witterungsbedingungen oder sonstige nicht von uns zu vertretende Umstände – berechtigen uns, den Vertrag ganz oder teilweise auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(2) In diesem Fall werden bereits geleistete Anzahlungen zurückerstattet. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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§ 18 Abnahme und Mängelrüge
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(1) Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Leistung mit dem Auftraggeber oder einem von ihm bevollmächtigten Vertreter.
(2) Die ordnungsgemäße Leistungserbringung wird durch Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls (Abnahmeprotokoll) bestätigt.
(3) Offensichtliche Mängel: Bei der Abnahme festgestellte oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden ab Abnahme schriftlich (E-Mail genügt) zu rügen.
(4) Versteckte Mängel / Gewährleistung: Die gesetzliche Gewährleistung gemäß §§ 922 ff ABGB von zwei Jahren (Verbraucher) bzw. den dispositiven Bestimmungen des UGB (Unternehmer) bleibt von Abs. 3 unberührt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(5) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme unberechtigt oder ist er beim vereinbarten Abnahmetermin nicht erreichbar, gilt die Leistung als ordnungsgemäß abgenommen, wenn nicht innerhalb von 48 Stunden schriftlich begründete Mängel geltend gemacht werden.
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§ 19 Datenschutz
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(1) Im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeitete personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur im notwendigen Umfang gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verwendet.
(2) Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter www.ruempelbaeren.at/datenschutz.
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§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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(1) Auf den Vertrag und sämtliche mit ihm in Verbindung stehende Streitigkeiten findet ausschließlich österreichisches materielles Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt der Gerichtsstand des Verbrauchers gemäß § 14 KSchG.
(3) Bei Verträgen mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Linz, Österreich.
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§ 21 Online-Streitbeilegung
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(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter folgendem Link erreichbar ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr
(2) Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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§ 22 Schlussbestimmungen
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(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern findet dieser Absatz keine Anwendung; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich für einen Vertrag ist immer jene Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war.
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Rümpelbären - Entrümpelung, Umzug & Transport e.U.
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